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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Wann diese AGB gelten

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von Content Solutions. Hierin wird der Umfang der geschuldeten Leistungen sowie die Art und Weise der Vertragserfüllung festgelegt. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von Content Solutions schriftlich bestätigt werden.


2. Bitte beachten Sie, wie Sie uns bezahlen


Auf alle vereinbarten Entgelte wird zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet. Ein vom Kunden geschuldetes Entgelt wird mit Rechnungsstellung fällig und ist innerhalb von 10 Tagen zu entrichten. Content Solutions kann angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Besteht zwischen den Parteien ein Dauerschuldverhältnis, gilt folgende Regelung: Fällt das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht auf den ersten oder letzten Tag eines Monats bzw. stimmt dieses nicht mit dem Jahresanfang oder -ende überein, werden abschnittsbezogene Entgelte entweder tagesanteilig bezogen auf 30 Tage oder monatsanteilig bezogen auf 12 Monate abgerechnet.

Ist der Kunde mit einer Leistung in Verzug, werden Zinsen gemäß §288, Abs. 1 BGB berechnet. Gleichzeitig bleibt es Content Solutions vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Bei unbarer Zahlung durch den Kunden (z.B. Überweisung oder Scheck) tritt Erfüllung erst mit der endgültigen Gutschrift auf dem Konto von Content Solutions ein. Eine Aufrechnung gegen die Vergütungsansprüche von Content Solutions kann der Kunde nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären.


3. Eigentumsvorbehalt


Content Solutions behält sich an den Kunden gelieferten Leistungen alle Rechte vor, soweit dies gesetzlich möglich ist.


4. Wenn Sie den kostenlosen Text-Check benutzen


Damit Sie sehen können, wie Content Solutions arbeitet, können Unternehmen und Agenturen den Text-Check kostenlos in Anspruch nehmen. Content Solutions behält sich vor, Anfragen nicht zu bearbeiten, wenn sie nicht sinnvoll erscheinen oder mehrmals von dem gleichen Absender kommen. Die Ergebnisse des Text-Checks unterliegen den Urheberrechtsgesetzen. Wollen Sie also die verbesserten Texte aus dem Text-Check verwenden, wird die bereits gelieferte Leistung von Content Solutions kostenpflichtig.


5. Geheimhaltung und Datenschutz


Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen eines Vertrags erhaltenen Informationen über den Vertragspartner unbefristet in geeigneter Art und Weise geheim zu halten. Das gilt neben den betrieblichen Organisationsabläufen besonders für alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu erkennen sind. Daten an Dritte weiterzugeben oder jede andere Art der Offenlegung, ist nur im Rahmen der ordnungsgemäßen Erfüllung dieses Vertrags oder mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Vertragspartei zulässig. Die Vertragspartner geben diese Verpflichtung in vollem Umfang an Dritte weiter, sofern diese Kenntnis oder Besitz an Geheimnissen und Unterlagen im Sinne dieses Paragraphen erhalten.


6. Diese Nutzungs- und Verwertungsrechte erhalten Sie:


Content Solutions geht davon aus, dass die von ihr erbrachten Leistungen (teilweise) unter dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes bzw. anderer Vorschriften stehen. Sie überträgt dem Kunden an den daraus resultierenden Leistungsschutz- oder Urheberrechten das Recht, diese Leistungen zu nutzen und zu verwerten, soweit es notwendig ist, um den Vertrag zu erfüllen. Wurde nichts Gegenteiliges vereinbart, erhält der Kunde die Rechte zur zeitlich unbeschränkten und nicht exklusiven Nutzung und Verwertung. Deren Bearbeitung, Umgestaltung oder Erweiterung sowie nicht notwendige Vervielfältigungen sind ausgeschlossen.

Will der Kunde die Rechte über den eingeräumten Umfang hinaus vervielfältigen, ist eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zu treffen. Dies gilt insbesondere für die nicht vereinbarte Verbreitung der Leistung im Internet oder auf körperlichen Datenträgern. Für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung kann Content Solutions unbeschadet weitergehender Ansprüche vom Kunden die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen. Diese beträgt im Fall der unbefugten Weitergabe an Dritte den vom Kunden aus der Weitergabe erzielten Vermögensvorteil, jedoch mindestens den Betrag, den der Kunde für die Übertragung dieser Rechte an Content Solutions entrichtet hat.


7. Sie wollen etwas ändern?


Für Änderungswünsche des Kunden an der vereinbarten Leistung ist eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung erforderlich, die auch das Entgelt festlegt.


8. Wenn wir fertig sind: die Abnahme


Rügt der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Leistungserbringung Mängel gegenüber Content Solutions schriftlich oder nutzt er die Leistung trotz Rüge weiterhin, gilt die Leistung als vertragsgemäß und abgenommen. Content Solutions hat den Kunden über die Folgen dieses Absatzes schriftlich zu informieren, wenn die Leistung zur Verfügung gestellt wird. Den Parteien bleibt es vorbehalten, jeweils für Teilleistungen eine Abnahme zu vereinbaren.


9. Diese Gewährleistung übernehmen wir


Content Solutions leistet für von ihr geschuldete und noch nicht abgenommene Leistungen Gewähr, indem sie nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessert. Der Kunde muss den Anspruch auf Nachbesserung schriftlich geltend machen und dabei den Mangel genau angeben.
Schlagen zwei Versuche fehl, einen Mangel nachzubessern, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen. Der Kunde hat Content Solutions, soweit dies erforderlich ist, bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch an Content Solutions einen Datenträger zu übersenden und erforderliche Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde und Content Solutions gewährleisten, dass digitale Daten, die an andere Parteien übergeben werden, frei von Viren und ähnlichen Programmen sind, soweit diese mit handelsüblichen Programmen (Viren-Scanner) entdeckt werden können.


10. Dafür haftet Content Solutions


Schadenersatzansprüche gegen Content Solutions sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglichen Pflichten, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, es sei denn, Content Solutions oder seine Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, oder die Schadenersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall und bei anfänglichem Unvermögen wird die Haftung vom Grunde her auf solche Schäden begrenzt, mit denen typischerweise gerechnet werden kann, und von der Höhe her auf insgesamt den vierfachen Betrag der geschuldeten Vergütung. Die Haftung für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Content Solutions haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Content Solutions nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten unter Beachtung der für einen vernünftig handelnden Anwender geltenden Maßstäbe so gesichert wurden, dass aus diesen Sicherheitskopien mit vertretbarem Aufwand der Datenbestand reproduziert werden kann.

Alle Schadenersatzansprüche gegen Content Solutions verjähren 6 Monate nach Erfüllung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung. Wenn und soweit die Haftung von Content Solutions ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Content Solutions.


11. Wenn es mit den Fristen und der Mitwirkung nicht klappt


Der Kunde ist im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, an der Erfüllung der Leistungen mitzuwirken. Dazu muss der Kunde unaufgefordert und rechtzeitig alle erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls die Infrastruktur bereitstellen. Fehler, die sich ergeben, wenn diese Obliegenheiten nicht eingehalten werden, gehen nicht zu Lasten von Content Solutions.

Legt Content Solutions dem Kunden Textentwürfe vor, sind diese vom Kunden unverzüglich und gewissenhaft zu prüfen und zu reklamieren, wenn Fehler zu erkennen sind. Sind die Entwürfe nicht ausdrücklich zum Verbleib beim Kunden bestimmt, sind diese sowie alle Kopien nach Prüfung unverzüglich und vollständig an Content Solutions zurückzugeben.

Vereinbarte Fälligkeiten und Fristen verlängern sich um die Zeit, in der der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkung verzögert. Content Solutions hat den Kunden unverzüglich zu informieren und den Grund darzulegen, sobald vereinbarte Fristen überschritten werden. Hat der Kunde eine Verzögerung zu vertreten, ist Content Solutions berechtigt, einen etwaigen Verzugsschaden geltend zu machen.
Content Solutions ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen im Ganzen oder in Teilen zu beauftragen, sofern dies mit dem Zweck des Auftrags zu vereinbaren ist und sich die Dritten der hier vereinbarten Geheimhaltung (5.) unterwerfen.


12. Wenn Sie die Leistungen Dritter in Auftrag geben


Soweit Content Solutions auf Anweisung des Kunden Fremdleistungen im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, hat Content Solutions nicht für die Leistungen des Dritten einzustehen. Jegliche Haftung von Content Solutions für aus der Inanspruchnahme der Dritten resultierenden Schäden ist ausgeschlossen. Darüber hinaus hat der Kunde Content Solutions den Mehraufwand zu vergüten, der von dem Dritten verursacht wird.


13. Rechte Dritter - Information und Abwehr

Der Kunde sichert zu, dass ihm die erforderlichen Rechte insbesondere an Content (Texte, Abbildungen oder Bezeichnungen für Waren oder Dienstleistungen) zustehen, die er Content Solutions übergibt bzw. benennt.
Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte im Hinblick auf die Erbringung der geschuldeten Leistungen Ansprüche geltend machen.


14. Freihaltung von Content Solutions


Der Kunde hält Content Solutions von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung einer ihm obliegenden Pflicht resultieren. Hierzu gehört gegebenenfalls die Verpflichtung zur gerichtlichen Abwehr von Ansprüchen.


15. Zurückbehaltungsrechte

Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.


16. Schlussbestimmungen


Änderungen eines Vertrags einschließlich der Änderung des Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.

Stehen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch zu wirksam einbezogenen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, sind die Bestimmungen beider Parteien nicht wirksam vereinbart. Eine wirksame Vereinbarung liegt nur vor, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem Regelungsgehalt übereinstimmen oder sie jeweils Regelungen treffen, die in den Bedingungen des anderen nicht zu finden sind. AGB des Kunden sind für Content Solutions nur dann verbindlich, wenn Content Solutions sie ausdrücklich anerkannt hat.

Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit zulässig, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz von Content Solutions.